Allgemeine Geschäftsbedingungen ZEN
Abschluss und Abwicklung der Meditationskurse zwischen dem/der Praktizierenden und dem VITA – Seminarhaus (VITA) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen. Der ZEN-Meditationskurs ist auf den Besuch von 1 bis 2 Einheiten pro Woche ausgerichtet. Auf dem gesamten Gutshofgelände, einschließlich VITA-Gelände, (Ausnahmefall: nachweisliche Gehbehinderung) darf nicht geparkt werden. Es ist wichtig die Natur des Privatgelände Gut Hutloh zu schützen und es sind die umliegenden öffentlichen kostenfreie Parkplätze: Marktplatz direkt an der B73 (5min entfernt, für max. 2 Std.), neben Zahnärztin Bergmüller Hutloher Straße 2 (2min entfernt, für max. 2 Std.), Bahnhof (10min entfernt, ganztägiger Parkplatz) zu benutzen. Der ansässige Gutsherr rechnet 50€ Gebühren für unzulässiges Parken an.
1. Abschnitt: Anmeldung
§ 1.1: Um Ihnen und dem Büro ständiges Neuanmelden ersparen, ist der Praktizierende für die Dauer von 12 Monaten an die Anmeldung gebunden, wenn er nicht zum Ende eines Kursblocks gemäß §5 kündigt. Er verpflichtet sich zur Teilnahme an einem Kursblock, der sich bei einem Meditationskurs 1x/Woche aus 12 Terminen à 90min/bei einem Meditationskurs 2x/Woche aus 24 Terminen à 90min (bei Kinderkursen jeweils 45min) zusammensetzt
§ 1.2: Mit der Anmeldung entsteht eine einmalige Anmeldegebühr von 30 €, die für Verwaltungskosten verwendet und im Falle einer Kündigung nicht zurückerstattet wird.
§ 1.3: Nach Zustandekommen des Kurses und nach Zahlungseingang erhält der Praktizierende vom Veranstalter umgehend eine Anmeldebestätigung.
§ 1.4: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Kurs bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen oder um bis zu einem halben Jahr, vom geplanten Kursbeginn an gerechnet, zu verschieben. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird in diesem Fall für diesen Kursblock gutgeschrieben oder nach vorzeitigem Ablauf der Frist des § 1 Satz 1 auf Wunsch erstattet.
2. Abschnitt: Leistungen
§ 2.1: Im ZEN-Kurs wird die Zen-Meditation aus der Sotolinie der Association Zen Internationale unterwiesen, die vom japanischen Zen-Meister Taisen Deshimaru (*1914, †1982) nahe Paris gegründet wurde. Zen-Meister Roland Yuno Rech war enger Schüler von Taisen Deshimaru. Nach dessen Tod erhielt Roland Yuno Rech die Dharma-Übertragung von Niwa Zenji, der damals höchsten Autorität des Soto-Zen in Japan. Die ZEN-Unterweisende des VITASeminarhauses Imèn Gharbi ist seit über 20 Jahren Schülerin des Meisters Roland Rech und gibt seine Lehren an die ZEN-Praktizierenden weiter.
§ 2.2: Kursbeginn und Lage der einzelnen Kurstermine werden durch den Veranstalter unter Berücksichtigung betriebsorganisatorischer Begebenheiten festgelegt. Die Kurstermine der Kursblöcke finden zu den vereinbarten Uhrzeiten mit der vereinbarten Laufzeit statt.
§ 2.3: Vereinbarte Kurstermine können nur vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Unterweisenden eingehalten werden. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit) den Kurs vorübergehend oder auf Dauer ausfallen zu lassen und danach zu ersetzen. Dies berechtigt nicht zu einer Kündigung oder einer Minderung der Kursgebühr.
§ 2.4: Im Kalenderjahr finden 42 Praxiswochen statt. Den verbleibenden Wochen sind insgesamt 6-10 Wochen unterrichtsfreie Zeit vorbehalten („VITA-Ferien“), bspw. für Ostern, Weihnachten sowie Sommerferien. Für die Dauer der VITA-Ferien wird der ZEN-Kurs für die Praktizierenden kostenfrei unterbrochen. Die Ferien des jeweiligen Kalenderjahres werden den Praktizierenden am Kursbeginn mitgeteilt.
§ 2.5: Fallen Termine aufgrund von Feiertagen oder der VITA-Ferien aus, so werden diese Termine ohne Mehrkosten für die Praktizierende nachgeholt. Dies gilt auch für ausgefallene Termine bei einer erkrankten Kursleitung. Der Nachholtermin wird in Absprache mit der VITA-Leitung, der Unterweisenden und aller Praktizierenden abgesprochen.
3. Abschnitt: Kursgebühren und Probeteilnehmer
§ 3.1: Die Anmeldung des Praktizierenden verpflichtet zur Bezahlung des gebuchten Kurses.
§ 3.2: Die Kursgebühr wird vor der ersten ZEN-Meditation fällig. Sie wird vom angegebenen Konto fristgerecht abgebucht. Der Zahlungseingang soll in der Regel spätestens 10 Kalendertage nach Rechnungsstellung erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung zählt der Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters bei EthikBank, IBAN: DE67830944950003390500, BIC: GENO DE F1 ETK.
§ 3.3: Bei verspäteter Zahlung und wenn das angegebene Konto auf der Rückseite die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung. Bei Nichteinlösung der Lastschrift werden für jede Zahlungserinnerung Bearbeitungsgebühren von mindestens 5 € erhoben.
§ 3.4: Dem Praktizierenden ist bekannt, dass die Lastschrift innerhalb von 6 Wochen zurückgegeben werden kann. Diese Ermächtigung gilt bis auf Widerruf, längstens bis zum Ende des ZEN-Kurses.
§ 3.5: Kostenersatz für die vom Praktizierenden versäumten Kurstermine (z. B. wegen Krankheit, Urlaub, Konferenzen und sonstigen Terminen) erfolgt nicht. Fehlen durch Urlaub o. ä. muss der VITA-Leitung/der Unterweisenden vorher angekündigt werden. Es dürfen hierfür keine neuen Termine mit der Unterweisenden ohne Zustimmung der VITA-Leitung festgelegt werden. Sollte ein angebotener Kurs aus Gründen, die die VITA zu vertreten hat, nicht realisiert werden, wird dem Praktizierenden seine Kursgebühr erstattet.
§ 3.6: Innerhalb eines Kurses ist es jederzeit möglich, dass Probeteilnehmer einmalig am ZEN-Kurs teilnehmen. Probeteilnehmer, die dann als Praktizierende in einen bestehenden ZEN-Kurs einsteigen, zahlen die verbleibenden Stunden des laufenden Kursblocks anteilig. Daneben gilt der Einstieg nach Ablauf der Kündigungsfrist als Anmeldung für die restlich verbleibenden Kurstermine des alten und eines weiteren Kursblocks.
4. Abschnitt: Vertragsverlängerung
§ 4.1: Solange der ZEN-Kurs nicht nach §5 gekündigt wird, verlängert sich der Kurs nach Ablauf des jeweiligen Kursblocks stillschweigend um einen weiteren Kursblock bis zu einem Ablauf von insgesamt einem Jahr seit dem Tag der Anmeldung. Dies gilt auch im Falle einer nicht form- und fristgerechten Kündigung.
§ 4.2: Ist ein Jahr seit dem Tag der Anmeldung vergangen, so genügt es die Anmeldung mit einem 2-Zeiler erneut um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dies ist möglich, wenn die Verlängerung nahtlos ineinander übergeht. In allen anderen Fällen, muss man sich neu anmelden und erneut 30€ Anmeldegebühr bezahlen.
5. Abschnitt: Widerruf und Kündigung
§ 5.1: Ein Widerruf der Anmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist ausgeschlossen, (vgl. §§ 1.1, 1.3).
§ 5.2: Der Meditationskurs kann innerhalb von 8 Wochen nach Beginn eines jeden Kursblocks ordentlich gekündigt werden. Diese Frist beginnt mit dem Tage des ersten Kurstermins zu laufen.
§ 5.3: Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Der Kursbeitrag ist jedoch trotzdem fällig und der Praktizierende erhält eine Gutschrift, die auf einen anderen Teilnehmer, sowie einen anderen ZEM-Kurs übertragbar ist. Die Kurse müssen im aktuellen Kursangebot von VITA vorhanden sein.
§ 5.4: Jede Kündigung (nach § 5.2 und § 5.3) bedarf der Schriftform.
§ 5.5: Jede Kündigung (nach § 5.2 und § 5.3) ist als Verwaltungsangelegenheit im Sinne des § 6.1 bei der VITA-Leitung einzureichen. Bei Verzögerungen, die mit der Überreichung der Kündigungserklärung an eine Unterweisende einhergehen, hat der Praktizierende das Risiko des verspäteten Zugangs bei der VITA-Leitung zu tragen.
§ 5.6: Erklärungen und Informationen während des laufenden Kursblocks über Kündigungen sind rechtlich unverbindlich. Über die Möglichkeit der Kündigung werden die Praktizierenden in der Regel durch die Unterweisenden rechtzeitig informiert. VITA ist jedoch nicht zur Erinnerung verpflichtet. Diese Erinnerung hat weiterhin keine Auswirkung auf die vertraglichen Kündigungsbedingungen, für die als Verwaltungsangelegenheit die VITA-Leitung zuständig bleibt.
6. Abschnitt: Nebenpflichten
§ 6.1: Für Verwaltungsangelegenheiten (insbesondere Zahlung, Fortsetzung, Kündigung, Ausfall, Unterrichtsplanung, Wünsche für Planungsänderungen) ist ausschließlich die VITA-Leitung zuständig, Hutloher Straße 7, 21755 Hechthausen, Tel. 04144 – 6 99 65 60. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit den Unterweisenden mit Wirkung für und gegen den Veranstalter dürfen nicht getroffen werden.
§ 6.2: Für den Kurs erhebliche Änderungen (Änderung Anschrift, Fehlen durch Urlaub u. ä.) sind der VITA-Leitung schriftlich mitzuteilen.
§ 6.3: Das private Abwerben von Unterweisenden ist unzulässig.
7. Abschnitt: Salvatorische Klausel, Vertragsänderung und Gerichtsstand
§ 7.1: Vereinbarungen, die ergänzend oder abweichend mündlich getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 7.2: Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Amtsgericht Otterndorf.
§ 7.3: Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Enthält das Gesetz keine einschlägige Bestimmung, gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Sachverhalt oder einer mutmaßlichen, für diesen Fall geschlossenen Vereinbarung am nächsten käme.