Allgemeine Geschäftsbedingungen Sprachkurse

Abschluss und Abwicklung der Sprachkurse zwischen dem Teilnehmer und dem VITA-Seminarhaus (VITA) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen. Der Sprachkurs ist auf den Besuch mehrerer Kursblöcke ausgerichtet (z.B.: Grund-, Mittel-, Aufbau- oder Vertiefungskurs). Auf dem gesamten Gutshofgelände, einschließlich VITA-Gelände, (Ausnahmefall: nachweisliche
Gehbehinderung) darf nicht geparkt werden. Es sind die umliegenden öffentlichen Parkplätze: Marktplatz direkt an der B73 (5min entfernt, für max. 2 Std.), neben Zahnärztin Bergmüller Hutloher Straße 2 (2min entfernt, für max. 2 Std.), Bahnhof (10min entfernt, ganztägig) zu benutzen. Der ansässige Gutsherr stellt 50€ für unzulässiges Parken in Rechnung.

1. Abschnitt: Anmeldung

§ 1.1: Um Ihnen und dem Büro ständiges Neuanmelden ersparen ist der Teilnehmer für die Dauer von 12 Monaten an die Anmeldung
gebunden, wenn er nicht zum Ende eines Kursblocks gemäß §5 kündigt. Er verpflichtet sich zur Teilnahme an einem Kursblock, der sich bei
einem Sprachkurs 1-mal/Woche aus 12 Terminen à 90min (45min bei Kinderkursen) zusammensetzt.

§ 1.2: Mit der Anmeldung entsteht eine einmalige Anmeldegebühr von 30 €, die für Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der
Anmeldung verwendet und im Falle einer Kündigung nicht zurückerstattet wird.

§ 1.3: Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer vom Veranstalter umgehend eine Anmeldungsbestätigung.

§ 1.4: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Kurs bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen oder um bis zu ein
halbes Jahr, vom geplanten Kursbeginn an gerechnet, zu verschieben. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird in diesem Fall für diesen
Kursblock gutgeschrieben oder nach vorzeitigem Ablauf der Frist des § 1 Satz 1 auf Wunsch erstattet. Die Kosten werden bei einem
Onlinekurs mit nicht funktionierender Kamera und/oder Mikrofon des Teilnehmers nicht zurückerstattet.

2. Abschnitt: Leistungen

§ 2.1: Kursbeginn und Lage der einzelnen Kurstermine werden durch den Veranstalter unter Berücksichtigung betriebsorganisatorischer
Begebenheiten festgelegt. Die Kurstermine der Kursblöcke finden zu den vereinbarten Uhrzeiten mit der vereinbarten Laufzeit statt.

§ 2.2: Vereinbarte Kurstermine können nur vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte eingehalten werden. Der Veranstalter
behält sich vor, aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit) den Unterricht vorübergehend oder auf Dauer ausfallen zu lassen und danach zu
ersetzen. Dies berechtigt nicht zu einer Kündigung oder einer Minderung der Kursgebühr.

§ 2.3: Im Kalenderjahr finden 42 Unterrichtswochen statt. Den verbleibenden Wochen sind insgesamt 6-10 Wochen unterrichtsfreie Zeit
vorbehalten („VITA-Ferien“), bspw. für Ostern, Weihnachten sowie Sommerferien. Für die Dauer der VITA-Ferien wird der Unterricht für
Kursteilnehmer kostenfrei unterbrochen. Die Ferien des jeweiligen Kalenderjahres werden dem Kursteilnehmer am Kursbeginn mitgeteilt.

§ 2.4: Fallen Termine aufgrund von Feiertagen oder der VITA-Ferien aus, so werden diese Termine ohne Mehrkosten für die
Kursteilnehmer nachgeholt. Dies gilt auch für ausgefallene Termine bei einer erkrankten Lehrperson. Der Nachholtermin wird in Absprache
mit der VITA-Leitung, der Lehrperson und aller Kursteilnehmer abgesprochen.

§ 2.5: Es besteht kein Anspruch auf MuttersprachlerInnen. Dem Veranstalter sind sprachliche/pädagogische Kompetenzen wichtig.

3. Abschnitt: Kursgebühren und Probehörer

§ 3.1: Die Anmeldung des Teilnehmers verpflichtet zur Bezahlung des gebuchten Kurses.

§ 3.2: Die Kursgebühr wird vor der ersten Unterrichtsstunde fällig. Sie wird vom angegebenen Konto fristgerecht abgebucht. Der Zahlungseingang soll in der Regel spätestens 10 Kalendertage nach Rechnungsstellung erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung zählt
der Zahlungseingang auf dem VITA-Konto bei der EthikBank, IBAN: DE67830944950003390500, BIC: GENO DE F1 ETK.

§ 3.3: Bei verspäteter Zahlung werden für jede Zahlungserinnerung Bearbeitungsgebühren von 5 € erhoben.

§ 3.4: Kostenersatz für die vom Teilnehmer versäumten Unterrichtsstunden (z. B. wegen Krankheit, Urlaub, Konferenzen und sonstigen
Terminen) erfolgt nicht. Fehlen durch Urlaub o. ä. muss der Lehrperson/dem Sekretariat vorher angekündigt werden. Es dürfen hierfür
keine neuen Termine mit der Lehrperson ohne Zustimmung der VITA-Leitung festgelegt werden. Sollte ein angebotener Kurs aus Gründen,
die die VITA zu vertreten hat, nicht realisiert werden, wird dem Teilnehmer seine Kursgebühr erstattet.

§ 3.5: Innerhalb eines Kurses ist es jederzeit möglich, dass Probehörer einmalig am Unterricht teilnehmen. Probehörer, die dann als
Teilnehmer in einen bestehenden Kurs einsteigen, zahlen die verbleibenden Stunden des laufenden Kursblocks anteilig. Daneben gilt der
Einstieg nach Ablauf der Kündigungsfrist als Anmeldung für einen weiteren Kursblock.

4. Abschnitt: Vertragsverlängerung

§ 4.1: Der Kurs verlängert sich nach Ablauf des jeweiligen Kursblocks stillschweigend um einen weiteren Kursblock bis zu einem
Ablauf von insgesamt einem Jahr seit dem Tag der Anmeldung. Dies gilt auch im Falle einer nicht form- und fristgerechten Kündigung.

5. Abschnitt: Widerruf und Kündigung

§ 5.1: Ein Widerruf der Anmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist ausgeschlossen, (vgl. §§ 1.1, 1.3).

§ 5.2: Der Sprachkurs kann innerhalb von 8 Wochen nach Beginn eines jeden Kursblocks ordentlich gekündigt werden. Diese Frist beginnt
mit dem Tage des ersten Kurstermins zu laufen.

§ 5.3: Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Der Kursbeitrag ist jedoch
trotzdem fällig und der Kursteilnehmer erhält eine Gutschrift, die auf einen anderen Teilnehmer, sowie einen anderen Sprachkurs
übertragbar ist. Die Sprache muss im aktuellen Sprachangebot des von VITA vorhanden sein.

§ 5.4: Jede Kündigung (nach § 5.2 und § 5.3) bedarf der Schriftform.

§ 5.5: Jede Kündigung (nach § 5.2 und § 5.3) ist als Verwaltungsangelegenheit im Sinne des § 6.1 bei der VITA-Leitung einzureichen. Bei
Verzögerungen, die mit der Überreichung der Kündigungserklärung an eine Lehrperson einhergehen, hat der Teilnehmer das Risiko des
verspäteten Zugangs bei der VITA-Leitung zu tragen.

§ 5.6: Erklärungen und Informationen während des laufenden Kursblocks über Kündigungen sind rechtlich unverbindlich. Über die
Möglichkeit der Kündigung sollen die Teilnehmer jedoch durch das Lehrpersonal rechtzeitig informiert werden. Diese Information hat jedoch
keine Auswirkung auf die vertraglichen Kündigungsbedingungen, für die als Verwaltungsangelegenheit die VITA-Leitung zuständig bleibt.

6. Abschnitt: Nebenpflichten

§ 6.1: Für Verwaltungsangelegenheiten (insbesondere Zahlung, Fortsetzung, Kündigung, Ausfall, Unterrichtsplanung, Wünsche für
Planungsänderungen) ist ausschließlich die VITA-Leitung zuständig, Hutloher Straße 7, 21755 Hechthausen, Tel.: 04144 – 6 99 65 60
Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Lehrpersonal mit Wirkung für und gegen den Veranstalter dürfen nicht getroffen
werden und sind gegenüber dem Veranstalter unwirksam. Das Lehrpersonal ist nicht dazu berechtigt, über Verwaltungsangelegenheiten zu
entscheiden. Dennoch getroffene Vereinbarungen erlangen im Ausnahmefall nur durch schriftliche Genehmigung der VITA-Leitung
Gültigkeit.

§ 6.2: Für den Kurs erhebliche Änderungen (Änderung Anschrift, Fehlen durch Urlaub u. ä.) sind der VITA-Leitung schriftlich mitzuteilen.

§ 6.3: Das private Abwerben von Lehrpersonal ist unzulässig.

7. Abschnitt: Salvatorische Klausel, Vertragsänderung und Gerichtsstand

§ 7.1: Vereinbarungen, die ergänzend oder abweichend mündlich getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7.2: Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Amtsgericht Otterndorf.

§ 7.3: Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die
gesetzlichen Bestimmungen. Enthält das Gesetz keine einschlägige Bestimmung, gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Sachverhalt
oder einer mutmaßlichen, für diesen Fall geschlossenen Vereinbarung am nächsten käme.