Allgemeine Seminarbedingungen

Abschluss und Abwicklung der Seminare zwischen dem Unterzeichner/der Unterzeichnerin der Anmeldung (Teilnehmer) und dem VITA-Seminarhaus (VITA) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen. Es sind die umliegenden öffentlichen kostenfreie Parkplätze: Marktplatz direkt an der B73 (5min entfernt, für max. 2 Std.), neben Zahnärztin Bergmüller Hutloher Straße 2 (2min entfernt, für max. 2 Std.), Bahnhof (10min entfernt, ganztägig) zu benutzen. Der ansässige Gutsherr rechnet 50€ Strafgebühren für unzulässiges Parken auf dem Gutshofgelände an.

1. Anmeldung

§ 1.1: Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Teilnahmeplatz kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch VITA in Form einer schriftlichen Teilnahmebestätigung rechtsverbindlich zustande. Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer mit der Einbeziehung der AGB in den Vertrag mit einverstanden. Er erkennt ergänzend die Haus- und Benutzungsordnung der jeweiligen Veranstaltung an, die zu Seminarbeginn erklärt und dem Seminarteilnehmer in schriftlicher Form ausgehändigt werden.

§ 1.3: Mit der Anmeldung entsteht eine einmalige Anmeldegebühr von 30€, die für Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Anmeldung verwendet und im Falle einer Kündigung nicht zurückerstattet wird.

§ 1.4: Nach Zahlungseingang der Anzahlung (§3) erhält der Teilnehmer vom Veranstalter umgehend eine Teilnahmebestätigung, die den Seminarplatz sicherstellt. Die Teilnahme an den kostenpflichtigen Seminaren versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin.

§ 1.5: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Seminar bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen oder um bis zu ein halbes Jahr, vom geplanten Seminarbeginn an gerechnet, zu verschieben. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird in diesem Fall gutgeschrieben oder nach vorzeitigem Ablauf der Frist auf Wunsch erstattet. Die Kosten werden bei einem Webinar mit nicht funktionierender Kamera und/oder Mikrofon des Teilnehmers nicht zurückerstattet.

2. Leistungen

§ 2.1: Der Veranstaltungspreis beinhaltet Dokumentationsunterlagen und Verpflegung (Getränke) während der Veranstaltung, nicht jedoch Reise- und Übernachtungskosten. Die Kosten selbst sind jeweils in den Veranstaltungsbeschreibungen aufgeführt. Eine vorgenommene Anmeldung zur Veranstaltung und eine vorgenommene Buchung von Leistungen sind für den Teilnehmer verbindlich.

§ 2.2: Die Veranstaltungen werden von VITA langfristig und sorgfältig geplant und vorbereitet. Die Vorbereitung und Durchführung obliegt qualifizierten und sorgfältig ausgewählten Dozenten und Referenten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Dokumentationsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.

§ 2.3: Erfüllungsort ist jeweils der in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Veranstaltungsort. VITA behält sich das Recht vor, bei Undurchführbarkeit oder einem anderen wichtigen Grund den Veranstaltungsort im regionalen Umkreis zu verlegen. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist, soweit ges etzlich zulässig, Otterndorf.

3. Seminarkosten

§ 3.1: Die Teilnahme am oben gebuchten Seminar ist erst nach der Anzahlung von 100€ möglich.

§ 3.2: Bei Anzahlungseingang erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung und sein Seminarplatz ist gesichert. Bei Rechnungszustellung (1 Monat vor Seminarbeginn) ist der Rest der Seminargebühr fällig. Die Anzahlung und der restliche Seminarbeitrag wird vom Veranstalter per Bankeinzug vom umseitig angegebenen Konto des Seminarteilnehmers abgebucht.

§ 3.3: Der Zahlungseingang der Seminargebühr soll in der Regel spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung zählt der Zahlungseingang auf dem Konto bei der EthikBank, Empfänger: Imèn Gharbi, IBAN: DE67830944950003390500, BIC: GENO DE F1 ETK.

§ 3.4: Bei nicht möglicher Abbuchung oder verspäteter Zahlung werden für jede Zahlungserinnerung Bearbeitungsgebühren von 5 € erho ben.

§ 3.5: Eine Stornierung der Seminaranmeldung ist bis 8 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Für die Stornierung nach der Widerrufsfrist stellt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Diese ist wie folgt gestaffelt.

25 % der Veranstaltungskosten bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Veranstaltungskosten bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 75 % der Veranstaltungskosten bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung

Die Stornierung muss über folgende Fernkommunikationswegen erfolgen und zwar an: VITA-bewusst leben, Hutloher Str.7, 21755 Hechthausen, +49 (0)4774- 3147499, info@vita-seminarhaus.de. Bei Stornierung der Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen berechnet VITA die gesamte Teilnahmegebühr.

4. Widerruf

§ 4.1: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in wichtigen Fällen auch kurzfristige, inhaltlich notwendige, methodische und organisatorische Programmänderungen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Dies trifft insbesondere zu bei Ausfall des Referenten durch Krankheit, höhere Gewalt oder anderweitige nicht im Vorfeld bekannte und kalkulierbare Notfälle oder Ausfall des Veranstaltungsortes. Für einzelne ausgefallene Vorträge kann keine, auch nur anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen, sofern der Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer sich nicht wesentlich ändert. Sollten aus o.g. Gründen Seminare o.ä. ohne vorherige Terminänderung ausfallen, so werden die Teilnahmegebühren für diese Veranstaltungen vollumfänglich erstattet. Dies gilt nicht, wenn für die Veranstaltung ein ähnlich qualifizierter Ersatzreferent gestellt wird; ein Anrecht auf einen bestimmten Referenten besteht in diesen Fällen nicht. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.

§ 4.2: Der Veranstalter kann die Veranstaltung jederzeit aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (u.a. höhere Gewalt, geringe Teilnehmerzahl oder bei Ausfall des Referenten) absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; der Teilnehmer erhält eine bereits geleistete Teilnahmegebühr innerhalb von 4 Wochen zurück. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, insbesondere Ersatzleistungen für bereits gebuchte Flug-, Bahn- oder andere Beförderungstickets sowie erfolgte Hotelbuchungen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen.

5. Haftungen

§ 5.1: Für den Verlust von persönlichen Gegenständen während der Veranstaltung wird keine Haftung übernommen; es wird empfohlen, in den Pausen keine persönlichen Gegenstände unbeaufsichtigt zu lassen.

§5.2: Wenn ein etwaiger Mangel der von VITA erbrachten Leistung darauf beruht, dass der Teilnehmer Mitwirkungsobliegenheite n gemäß der Veranstaltungsbeschreibung nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist eine Haftung durch VITA ausgeschlossen.

§ 5.3: Für Schäden des Teilnehmers haftet VITA nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder soweit wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtungen gesetzlich oder nach der Rechtsprechung zwingend gehaftet wird. Dies gilt auch für eine eventuelle Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, fehlerhafter Beratung oder wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bzw. für eine Haftung wegen unerlaubter Handlung.

6. Werbung

§6.1: Soweit vom Teilnehmer nichts anderes angegeben, wird VITA zukünftig über VITA-Produkte und Veranstaltungen postalisch informieren. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. VITA trifft größtmögliche Vorkehrungen für die Sicherheit aller Daten der Teilnehmer.

§6.2: VITA ist berechtigt, gewerbliche Bild- und Videoaufnahmen sowie schriftliche Referenzen von, auf und im Zusammenhang mit der Veranstaltung anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und insbesondere auch zu Marketingzwecken zu nutzen. An Aufnahmen und Referenzen, an denen ein Recht des Teilnehmers am eigenen Bild und Schrieb entsteht, räumt der Teilnehmer VITA das unentgeltliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an deren Verwendung ein. Sollte ein Teilnehmer mit der Veröffentlichung schriftlicher Referenzen sowie persönlicher Bild- und Videoaufnahmen nicht einverstanden sein, so hat er dies in Textform dem Veranstalter mindestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

7. Nebenpflichten

§ 7.1: Für Verwaltungsangelegenheiten (insbesondere Zahlung, Fortsetzung, Ausfall, Unterrichtsplanung, Wünsche für Planungsänderungen) ist ausschließlich die VITA-Leitung zuständig: Imèn Gharbi, Hutloher Straße 7, 21755 Hechthausen, Tel.: 04144 – 6 99 65 60, info@vita-seminarhaus.de. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Lehrpersonal mit Wirkung für und gegen den Veranstalter dürfen nicht getroffen werden und sind gegenüber dem Veranstalter unwirksam. Das Lehrpersonal ist zu keinem Zeitpunkt dazu berechtigt, über Verwaltungsangelegenheiten zu entscheiden. Dennoch getroffene Vereinbarungen erlangen im Ausnahmefall nur durch schriftliche Genehmigung der VITA-Leitung Gültigkeit.

§ 7.2: Das Abwerben von Lehrpersonal ist unzulässig.

8. Salvatorische Klausel, Vertragsänderung und Gerichtsstand

§ 8.1: Nebenabreden, Vertragsergänzungen, Vertragsänderungen sowie Vereinbarungen, die ergänzend oder abweichend mündlich getroffen werden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 8.2: Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Otterndorf.

§ 8.3: Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Enthält das Gesetz keine einschlägige Bestimmung, gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Sachverhalt oder einer mutmaßlichen, für diesen Fall geschlossenen Vereinbarung am nächsten käme.